Das Verfahren beim Auto-Export aus der Schweiz hängt von dem Land ab, in welchem das Auto importiert wird. Für die Vereinigten Staaten beispielsweise ist am wichtigsten, dass das Auto alle Sicherheits- und Umweltstandards erfüllt und die notwendige Dokumentation für den Verkauf und den Besitz bereitgestellt werden. Es gibt Agenturen, die sich auf den Auto-Export spezialisiert haben, aber es ist auch möglich, dies auf eigene Faust zu tun.
Anmeldung beim Zoll
Als erstes muss vom Spediteur oder vom Frachtführer das voraussichtliche Ankunftsdatum des Autos in Erfahrung gebracht werden. Die Zollstelle des Empfangslandes muss dann davon in Kenntnis gesetzt werden, wann das Auto genau ankommen wird. Das Auto muss den Ausgangszollhafen vollständig passiert haben, bevor es in ein anderes Land verschickt werden darf. Dann sollten alle notwendigen Unterlagen für das Fahrzeug vorgehalten werden. Dazu gehört auch der Originalfrachtbrief des Verladers oder des Frachtführers, die Rechnung des Fahrzeugkaufs, Schweizer Kennzeichen und die Bestätigung der Einhaltung der Sicherheits- und Emissionsstandards. Beim Auto-Export ist es stets besser, lieber zu viele Informationen als zu wenige bereitzustellen. Es muss sichergestellt werden, dass alle Papiere in englischer Sprache im Original oder als beglaubigte Kopie zur Verfügung stehen.
Der Ausfuhrzoll
Das Fahrzeug sollte vor dem Auto-Export gründlich gereinigt werden. Ebenso darf das Auto keine anderen Elemente als die in den Dokumenten angegeben enthalten. Dann muss der Ausfuhrzoll für das Auto entrichtet werden. Die Höhe dieses Zolls hängt davon ab, wohin das Auto verschickt wird; bei Fahrzeugen beträgt der Ausfuhrzoll durchschnittlich 2,5 Prozent des Rechnungswerts des Autos. Ausnahmen kann es bei Regierungsmitgliedern, Mitgliedern des Diplomatischen Corps, Mitarbeitern der Vereinten Nationen, der NATO und privaten Sicherheits- und Militärunternehmen geben. Es sollte noch ein Brief an den Zoll verschickt werden, in welchem bestätigt wird, dass der Kauf eine gutgläubiger Transaktion gewesen ist und das Fahrzeug rechtmäßig übereignet wird und nicht gestohlen ist. Das Schreiben sollte Führerscheinnummer, Name und Adresse enthalten.
Für mehr Info: www.aymans-automobile.ch